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   BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84   

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BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84 (https://dejure.org/1985,1753)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1985 - 1 WB 18.84 (https://dejure.org/1985,1753)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18.84 (https://dejure.org/1985,1753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 6 Abs. 1, § 25; WBO § 17 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 19
  • NVwZ 1985, 831
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.04.1984 - 1 WB 19.84

    Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Schutzwürdigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Ein Antrag des Antragstellers vom 10. Januar 1984, mit dem er hinsichtlich der zum 1. Januar 1984 verfügten Versetzung zur HFlPlKdtr ... die Anordnung der aufschiebenden Wirkung begehrte, wurde mit Beschluß des Senats vom 12. April 1984 - 1 WB 19/84 - als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Akten 1 WB 19/84 wurden beigezogen.

    Wenn der BMVg Soldaten, die Mitglieder einer Kommunalvertretung sind, nach Maßgabe der eine sachgemäße Ergänzung des § 25 SG enthaltenden Regelung in Nr. 1501 der ZDv 20/6 von einer nicht zwingend nötigen Versetzung schützt, ist dies rechtmäßig (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. April 1984 - 1 WB 19/84 - m.w.N.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 53, 210, 212; 73, 51 f.).

    Die damit verbundenen Schwierigkeiten, die sich im Rahmen vergleichbarer Belastungen bei den Versetzungen anderer Soldaten mit schulpflichtigen Kindern halten, muß der Antragsteller hinnehmen, zumal die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von den Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 96; 63, 210, 215).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 53, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Die damit verbundenen Schwierigkeiten, die sich im Rahmen vergleichbarer Belastungen bei den Versetzungen anderer Soldaten mit schulpflichtigen Kindern halten, muß der Antragsteller hinnehmen, zumal die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von den Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 96; 63, 210, 215).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Die damit verbundenen Schwierigkeiten, die sich im Rahmen vergleichbarer Belastungen bei den Versetzungen anderer Soldaten mit schulpflichtigen Kindern halten, muß der Antragsteller hinnehmen, zumal die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von den Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 96; 63, 210, 215).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81

    Versetzung eines Soldaten - Hinderungsgrund - Führung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Das dienstliche Bedürfnis für die angefochtene Versetzung folgt ohne weiteres daraus, daß der Dienstposten des FlAbfertOffz bei der HFlPlKdtr ... in M... seit dem 1. April 1983 frei war und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 62.84

    Wirksamkeit einer Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
    Die Anfechtung dieser Entscheidung mit dem als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wertenden Schreiben vom 6. Oktober 1983 erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung vom 28. November 1983 mit (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Oktober 1984 - 1 WB 62/84).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Zwar ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften als vom Gesetzgeber gewünscht anzusehen und der in § 25 SG zum Ausdruck kommende Versetzungsschutz bei Versetzungsentscheidungen zu beachten (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 -, vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 - ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 - <BVerwGE 103, 160 = NZWehrr 1995, 28 = ZBR 1995, 57>).

    Die personalbearbeitenden Stellen sind deshalb gehalten, die Ausübung eines politischen Mandats durch einen Soldaten im Rahmen des dienstlich Möglichen zu fördern (Beschluß vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - ).

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber als erwünscht angesehen wird (Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 -, vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.]> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 - NVwZ 1995, 386>).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche und fachliche

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist § 25 SG zu entnehmen, daß die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber als gewünscht angesehen wird und der diesen Soldaten im Rahmen des § 25 SG eingeräumte Versetzungsschutz rechtmäßig ist(Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 - undvom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 = ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831>).

    Der Senat hat es daher auch für rechtmäßig erachtet, daß der BMVg die vom Gesetzgeber erwünschte Ausübung eines politischen Mandats eines solchen Soldaten im Rahmen des dienstlich Möglichen fördert (Beschluß vom 30. Mai 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 100.86

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Freimachung eines besetzten Dienstpostens zur

    Daß der Antrag, soweit er gegen die Versetzung gerichtet ist, zu einem Zeitpunkt gestellt worden ist, zu dem die Versetzung in den neuen Standort R. noch nicht förmlich verfügt worden war, ist unschädlich und steht der Zulässigkeit nicht entgegen, nachdem die Versetzung im Verlaufe des Verfahrens wirksam geworden ist (vgl. BVerwGE 63, 187; BVerwG Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18/84).

    Der Umstand, daß bei der Besetzung eines freien Dienstpostens zugunsten des betreffenden Soldaten berücksichtigt werden darf, daß er Inhaber eines kommunalen Wahlmandats ist (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 831 = ZBR 1985, 347 = RiA 1986, 22 = NZWehrr 1986, 73), gibt dem Antragsteller als Mandatsträger aber keinen Anspruch darauf, daß, um ihm die weitere Ausübung seines Amtes als kommunaler Wahlbeamter zu ermöglichen, ein besetzter Dienstposten durch die Wegversetzung eines anderen Soldaten freigemacht wird.

  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Der Umstand, daß bei der Besetzung eines freien Dienstpostens zugunsten des betreffenden Soldaten berücksichtigt werden darf, daß er Inhaber eines kommunalen Wahlmandats ist (vgl. BVerwG NZWehrr 1986, 73 = RiA 1986, 22, gibt dem Antragsteller als Mandatsträger aber keinen Anspruch darauf, daß, um ihm die weitere Ausübung seines Amtes als kommunaler Wahlbeamter zu ermöglichen oder zu erleichtern, ein besetzter Dienstposten durch die Wegversetzung eines anderen Soldaten frei gemacht wird (BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 WB 100/86).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90

    Keine Verwendung homosexueller Soldaten als Ausbilder

    Über die Verwendung der Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte vielmehr nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 83, 19 f.).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten

    Denn hiernach sind lediglich die in die kommunalen Vertretungen gewählten Soldaten geschützt (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21]> und vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [336]>).
  • VG Osnabrück, 05.04.2019 - 3 A 337/17

    Allgemeine staatsbürgerliche Pflicht; Beamter; Jägerprüfungsausschuss;

    Zwar wird insoweit vertreten, dass durch Satz 2 der Anwendungsbereich der zuvor nur für Mitglieder einer kommunalen Vertretung geltenden Urlaubsregelung erheblich ausgeweitet worden sei und seitdem auch Mitglieder von Ausschüssen wie z. B. dem Jägerprüfungsausschuss erfasst seien (vgl. Plog/Wiedow, a. a. O., § 90 BBG, Rn. 59; mit Verweis auf BVerwG, B. v. 30.05.1985 - 1 WB 18/84 -, juris, und die vom Gesetzgeber grundsätzlich gewünschte ehrenamtliche kommunalpolitische Mitwirkung des Beamten; Sträter, RiA 1980, 81 [Bl. 70d BA 003]).
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85

    Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen

    Die Anfechtung der fernschriftlichen Verfügung mit der als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wertenden Beschwerde vom 23. Juni 1985 erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung ohne weiteres; der Antragsteller brauchte die Versetzungsverfügung nicht nochmals gesondert anzufechten (vgl. BVerwGE 63, 187, 188 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18/84).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 180.90

    Antrag eines Berufssoldaten auf eine neuerliche Auslandsverwendung - Anspruch auf

    Das mit einem Antrag auf eine bestimmte Verwendung befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; Beschluß vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 m.w.N.>).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Weiterverwendung eines

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